AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kinderkleiderbörse Balu
Swihol GmbH
Gartenstadtstrasse 6-8
3098 Köniz

1. Die Kinderkleiderbörse Balu verkauft ihre Second-Hand-Ware in Stellvertretung.

2. Von den verkauften Artikeln erhält der Kunde 35% des Netto-Verkaufspreises (exkl. MwSt.) ausbezahlt; der Restbetrag ist Provision der Kinderkleiderbörse Balu. Die Auszahlungen erfolgen nur direkt an den Inhaber des Kundenkontos und nur mit Vorweisen eines gültigen, amtlichen Ausweises (z. B. ID, SwissPass, Führerschein).

Während den Ausverkaufswochen (2x pro Jahr) wird die Ware zum reduzierten Verkaufspreis von 50% angeboten. Wird die Ware in der Ausverkaufswoche veräussert, erhält der Kunde vom reduzierten Netto-Verkaufspreis (exkl. MwSt.), 35% ausbezahlt.

3. Der Verkaufspreis wird durch die Kinderkleiderbörse Balu festgelegt.

4. Die Auszahlung an den Kunden ist während den Öffnungszeiten und ausschliesslich am Standort der Kinderkleiderbörse Balu möglich. Bei der Auszahlung des Guthabens handelt es sich um eine Holschuld seitens des Gläubigers. Während der beiden Ausverkaufswochen und während den Tagen der Saison-Annahme (2-4 Tage/Jahr) kann keine Auszahlung durchgeführt werden.

5. Bei Guthaben erfolgt keine Benachrichtigung des Kunden. Der Kunde hat bei Anfrage ein Auskunftsrecht über die Höhe seines Guthabens.

6. Für alle in den Verkauf genommenen Artikeln wird jede Haftung durch die Kinderkleiderbörse Balu abgelehnt. Die Kinderkleiderbörse Balu haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der gelieferten Ware. Für die zum Kauf angenommene Ware wird keine Versicherung (Diebstahl, Feuer usw.) abgeschlossen.

7. Es besteht kein Recht des Kunden auf Rückgabe der von ihm zum Verkauf gelieferten Ware.

8. Artikel, die während der Sommer- oder Wintersaison – jedoch mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten – nicht verkauft wurden, können ohne Rücksprache aus dem Verkauf genommen werden. Mit der Aussortierung durch die Kinderkleiderbörse Balu erlöschen sämtliche Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit diesen Artikeln. Die nicht verkaufte Ware wird von der Kinderkleiderbörse Balu an ein Hilfswerk gespendet. Die Kinderkleiderbörse Balu behält sich zudem das Recht vor, bestimmte Artikel einzulagern und in der folgenden Saison erneut anzubieten.

9. Bodys und Unterhemden werden ausschliesslich als Spende angenommen und der Erlös geht an die Kinderkleiderbörse Balu.

10. Gemäss schweizerischem Obligationenrecht Art. 128 Abs. 3 kann der Kunde nach Ablauf einer fünfjährigen Verjährungsfrist keine Forderung auf Ausbezahlung seines Guthabens mehr geltend machen.

11. Die von der Kinderkleiderbörse Balu ausgestellten Gutscheine laufen nach einer Verjährungsfrist von 5 Jahren ab. Nach dieser Frist können keine Forderungen auf Leistungserbringung mehr geltend gemacht werden.

12. Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Kinderkleiderbörse Balu. Diese sind auf der Website der Kinderkleiderbörse Balu (URL: https://balu-koeniz.ch/datenschutz/) zu lesen.

Artikelannahme:

1. Wir nehmen nur Ware in sauberem, zusammengelegtem, vollständigem und unbeschädigtem Zustand zum Verkauf an.

2. Defekte, unsaubere oder für den Verkauf unzureichende Artikel werden aussortiert und ohne Benachrichtigung des Kunden entsorgt oder an ein Hilfswerk gespendet.

3. Die Ware kann zu folgenden Zeiten geliefert werden:
Sommersaison: Annahme im Februar für Frühjahrs- und Sommerartikel
Wintersaison: Annahme im August für Herbst- und Winterartikel
Die genauen Daten können auf unserer Home-Page ersehen werden.

Mit der Übergabe der Verkaufsartikel an die Kinderkleiderbörse Balu anerkennt der Kunde diese Bestimmungen.

Treuekarte:

1. Mit der Balu-Treuekarte hat der Kunde bei einem akkumulierten Einkauf in der Kinderkleiderbörse Balu in der Höhe von CHF 150.00 einen Anspruch auf einen Rabatt von CHF 5.00.

2. Die Kinderkleiderbörse Balu behält sich das Recht vor, die Mindestkaufmenge in der Höhe von CHF 150.00 unter besonderen Umständen zu erhöhen, um den Rabatt von CHF 5.00 zu gewähren.

3. Das Recht auf Forderung des gewährten Rabatts läuft nach einer Verjährungsfrist von 5 Jahren ab.

4. Das Treuekarten-Programm wird per 4. Juli 2026 eingestellt. Treuekarten können letztmals am Samstag, 4. Juli 2026 eingelöst werden. Ab Montag, 6. Juli 2026 sind Treuekarten nicht mehr einlösbar und verlieren ihre Gültigkeit.